Guiseppe Johannes
Gepostet am 06.07.2020
Berge und Meer- absolut unverantwortliches Handeln

Ich habe im Januar mit einer Freundin, beide 65, eine Rundreise England, Irland, Nordirland und Schottland gebucht. Die Lage ist , was die Quarantänebestimmungen betrifft unterschiedlich, B&M will die Reise aber am 9. August durchführen.Das ergab ein Telefonat mit der Hotline. Mein Hinweis, dass wir beide noch Erkankungen haben, die uns zur Höchstrisikogruppe gehören lassen, wurde ignoriert, wie auch die unterschiedliche Lage in den 4 Landesteilen und der zu erwartende Anstieg der Coronazahlen nach den Lockerungen.
Es wurde mir nicht mal ein Gutschein angeboten, nein, da müsse man nachfragen. Daraufhin habe ich vorhin auf Anraten der Verbraucherzentrale Stutttgart ein Stornierungsschreiben aufgesetzt, das B& M per Einschreiben mit Rückschein erhält.
Interessant ist noch, dass es ein Urteil des Amtsgerichts Augsburg aus dem Jahr 2004 gibt, das Klägern unter ähnlich gelagerten Umständen die Erstattung des vollen Reisepreises zugesprochen hat. Aktenzeichen 14C 4608/03 Er.
Mein Klarname ist Renate Gundel,die Buchungsnummer ist 1C 72 71 77/1.
Ich bitte vor allem darum, sich mal dieses von mir angeführte Urteil anzusehen, das lässt an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig.

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